Der ZDRK teilte in einer Pressemitteilung am 23.03. mit:
„Im Zusammenhang mit dem bundesweiten Kontaktverbot hebt der ZDRK auch die Regelung der Kennzeichnungsrichtlinie auf, wonach Jungtiere innerhalb der ersten 3 Lebensmonate gekennzeichnet werden müssen. Bitte notieren Sie die Herkunft und das Geburtsdatum der Jungtiere genau, damit die Tiere zu geeigneter Zeit später gekennzeichnet werden.”